08.05.2009 Nach dem langen Winter endlich wieder mehr Sonne: Doch Vorsicht ist geboten. Darauf weist das Referat für Gesundheit und Umwelt hin – unterstützt von der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention
e.V. (ADP, Hamburg). Schon im Frühling scheint die Sonne so stark,
dass die Haut aufgrund der abnehmenden Ozonschicht Schaden nehmen
kann. Diese Schicht wird weltweit bereits um jährlich 0,5 Prozent durch
Umweltgifte ausgedünnt, sie ist bereits jetzt 20 Prozent dünner als ursprünglich.
Damit setzt man sich leicht zu lange der Sonne und an anderer
Stelle vorkommender UV-Strahlung aus.
Ohne Sonne kein Leben: Sie unterstützt die Photosynthese bei Pflanzen,
sorgt für Licht und Wärme, verschafft seelisches und körperliches Wohlbefinden.
Die UV-Strahlung der Sonne fördert die Bildung von Vitamin D3,
das der Körper für den Aufbau und Erhalt der Knochen braucht. UV-Strahlung
kann aber auch sehr schaden, sie dringt tief in die Haut ein und ist für
das Auge unsichtbar. Sonnenbrand, Augenschädigung, vorzeitige Hautalterung,
Schwächung des Immunsystems und schlimmstenfalls Krebserkrankung
können die Folge sein.
Typische Berufe, mit denen hohe UV-Belastung einhergeht, sind solche, die
überwiegend oder zeitweise im Freien ausgeübt werden, zum Beispiel im
Bereich des Straßenbaus, der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und des
Hochbaus. Auch Schweißer sind vermehrter UV-Strahlung ausgesetzt
(Lichtbogen, der beim Schweißen entsteht). Seit 1997 ist daher der Hautkrebs
als Berufskrankheit anerkannt.
Die bekanntesten Hautkrebsarten sind das Plattenepithel-Karzinom (Spinaliom),
das maligne Melanom und das Basalzell-Karzinom (Basaliom). Ein
Plattenepithelkarzinom bildet frühzeitig über die Lymphbahnen Tochtergeschwülste
(Metastasen) und kann unheilbar sein. Ein Melanom kann metastasieren,
das Basaliom nicht. Dieses kann aber zu schweren destruktiven
Veränderungen im Bereich der Nase führen.
Zu den gefährdeten Personen gehören:
- Kinder und Jugendliche, die noch nicht über den Hautschutz erwachsener Menschen verfügen
- Personen mit hoher Hautempfindlichkeit, wie hellhäutige Menschen des
so genannten Hauttyps I oder II, die also häufig Sonnenbrand und keine
oder nur geringe Hautbräunung haben
- Menschen mit 40 bis 50 Pigmentmalen
- Menschen mit mehr als fünf der so genannten atypischen Pigmentmale,
die wie ein Melanom durch abweichende Färbung oder ungewöhnliche
Formung auffallen
- Menschen mit angeborenen großen Pigmentmalen
- Personen, die genetisch belastet sind
- Menschen, die häufig einen Sonnenbrand hatten
- Personen, die privat übermäßiger UV-Strahlung ausgesetzt sind, zum
Beispiel durch übermäßige UV-Strahlung im Freien oder falsche Nutzung
von Solarien
- Personen, die beruflich übermäßiger UV-Strahlung ausgesetzt sind
- Personen, bei denen das Immunsystem durch Medikamenteneinnahme
(zum Beispiel nach einer Organtransplantation) oder aufgrund einer
Erkrankung (zum Beispiel HIV-Infektion) beeinträchtigt ist.
Vorsorge fürs Kind ist geboten, dessen Haut viel empfindlicher als die
eines Erwachsenen ist:
- Ein Kind darf keinesfalls einen Sonnenbrand erleiden, eine schon leichte
Rötung kann schweren Schaden anrichten.
- Babys grundsätzlich nicht der direkten Sonne aussetzen. Ihr hauteigener
Sonnenschutz ist noch nicht entwickelt. Sie können sich nicht
bemerkbar machen und auch nicht vor der Sonne davonlaufen. Im
ersten Lebensjahr besser keine Sonnenschutzmittel verwenden.
- Mit gutem Beispiel vorangehen: Nur kurz in der Sonne bleiben, Kopfbedeckung
und entsprechende Kleidung tragen.
- Beim Baden sollten die Schultern von Kindern von einem T-Shirt oder
spezieller UV-Kleidung bedeckt sein. Nichtbedeckte Körperstellen gut
mit einem Sunblocker für Kinder (ab Lichtschutzfaktor 20) eincremen.
- Mittagssonne meiden
- Bei Rötung der Haut Arzt aufsuchen
Vorsorge für Erwachsene:
Sonnenschutz:
- Keine langen Sonnenbäder nehmen
- Sonnenbrände vermeiden
- Mittagssonne vermeiden
- Schatten suchen
- Schützende Kleidung tragen, Sonnencreme benutzen
- Auf den UV-Index achten
- Sonnenschutz nicht vernachlässigen
- Sonnenstudios meiden
Hautkrebs-Screening:
Seit dem 01. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei
Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. Wer zu den gefährdeten
Personen gehört, sollte das Screening vornehmen lassen.
Selbstuntersuchung:
Sich selbst gut anschauen: Auffällig ist alles, was sich in Form, Farbe oder Größe verändert hat. Im Einzelnen:
- Ein Mal hat eine unregelmäßige Form
- An den Rändern scheint das Pigmentmal auszulaufen, es ist uneben, rau und zackig
- Das Mal ist an einigen Stellen heller oder dunkler
- Male mit einem Durchmesser von mehr als zwei Millimetern unbedingt beobachten
- Auch auf dunkle Verfärbungen unter der Fußsohle oder einem Nagel
achten. Aber auch die plötzliche Ablösung eines Nagels oder eine
langwierige schmerzlose Nagelwallentzündung kann ein melanomverdächtiges
Anzeichen sein.
Solariumsbesuch:
Personen vom Hauttyp 1 sowie Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
sollten grundsätzlich nicht ins Solarium gehen. Die Arbeitsgemeinschaft
Dermatologische Prävention kennt keine Tipps zur gefahrlosen
Nutzung von Solarien. Wichtig ist aber die Zertifizierung eines Solariums
entsprechend den Kriterien des Bundesamtes für Strahlenschutz (Broschüre:
"UV-Fibel – Geprüftes Sonnenstudio – Zertifizierungskriterien des
Bundesamtes für Strahlenschutz").
-Presseamt München