30.04.2009 Die Stadtkämmerei erinnert alle Steuerpflichtigen daran, dass
die für das zweite Quartal 2009 fällig werdenden Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen
bis spätestens 15. Mai an das Kassen- und
Steueramt zu entrichten sind. Durch die rechtzeitige Begleichung der
Schuldigkeiten werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für
weitere Maßnahmen vermieden. Diese Erinnerung ist nicht zu beachten,
wenn das Kassen- und Steueramt bereits zur Abbuchung ermächtigt ist
oder eine entsprechende Ermächtigung spätestens am 08. Mai beim Kassen-
und Steueramt eingeht. Bei eigenen Einzahlungen beziehungsweise
Überweisungen wird gebeten, unbedingt die – im letzten Bescheid aufgeführte
– 13-stellige Kassenkontonummer anzugeben.
Die Stadt München bedankt sich bereits an dieser Stelle für eine pünktliche
Zahlung, die hilft, die vielfältigen Aufgaben zum Wohl der Münchner
Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin erfüllen zu können.
Folgende Konten stehen für Einzahlungen beziehungsweise Überweisungen
zur Verfügung:
Postbank München
Kontonummer 919803
Bankleitzahl 700 100 80
Stadtsparkasse München
Kontonummer 203000
Bankleitzahl 701 500 00
HypoVereinsbank München
Kontonummer 81300
Bankleitzahl 700 202 70
Die Teilnahme am Abbuchungsverfahren erspart den Zahlungspflichtigen
die lästige Terminüberwachung und dem Kassen- und Steueramt zusätzlichen
Aufwand.
-Presseamt München