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Europawahl in München: Versand der Wahlbenachrichtigungen

06.05.2009 Briefwahlausstellung – Wahlberechtigung der Unionsbürger
Das Wahlamt der Landeshauptstadt München hat am Sonntag, 03. Mai, das Wählerverzeichnis für die Europawahl 2009 angelegt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl in München ist, dass Wahlberechtigte
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wahlberechtigt in München sind auf Antrag auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger)
- seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach Paragraf 6a Absatz 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Datensätze aller 896.147 wahlberechtigten Münchnerinnen und Münchner wurden auf Datenträgern gespeichert und am 04. Mai der Drukkerei übergeben, die im Rahmen des vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahrens den Auftrag für den Druck und die Kuvertierung der Wahlbenachrichtigungen erhalten hat.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 11. Mai bei der Post AG angeliefert, damit eine möglichst zügige Verteilung erfolgen kann. Ab Montag, 11. Mai, werden die Benachrichtigungen zugestellt, die Zustellung muss aufgrund gesetzlicher Regelung am 17. Mai abgeschlossen sein.

Die Wahlbenachrichtigung informiert die Wählerinnen und Wähler über ihr zuständiges Wahllokal und enthält Informationen über die Anforderung von Briefwahlunterlagen, sowie auf der Rückseite ein entsprechendes Antragsformular. Dieses ist bei schriftlicher Anforderung der Briefwahlunterlagen vollständig auszufüllen und von der wahlberechtigten Person eigenhändig zu unterschreiben, da eine Bearbeitung ansonsten nicht möglich ist.

Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist ab Montag, 18. Mai, im jeweils zuständigen Wahlbüro möglich (die genaue Anschrift befindet sich ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung). Dort kann auch gleich vor Ort gewählt werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen unter www.briefwahl-muenchen.de im Internetangebot der Landeshauptstadt München online zu beantragen.

Jeder Briefwähler erhält neben seinem Wahlschein einen Stimmzettelumschlag und einen rosa Wahlbrief, in die die Stimmzettel und der Wahlschein richtig eingelegt werden müssen. Eine genaue Anleitung liegt den Briefwahlunterlagen bei.

Sollte jemand bis 17. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl er glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird um Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 2 33-9 62 33 (Wahlhotline des Wahlamtes im Kreisverwaltungsreferat) gebeten.

Wichtiger Hinweis für alle nichtdeutschen Unionsbürger:

Im Gegensatz zur Kommunalwahl 2008, bei der alle Münchner Unionsbürger wahlberechtigt waren, ist für die Teilnahme an der Europawahl 2009 ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich (da nichtdeutsche Unionsbürger auch die Möglichkeit haben alternativ im Heimatland zu wählen). Sofern ein solcher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bisher (zum Beispiel bei den Europawahlen 1999 oder 2004) nicht gestellt wurde, ist der entsprechende Antrag noch bis 17. Mai beim Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, 80466 München zu stellen. Hierzu wurden im April 2009 alle Unionsbürger, die einen derartigen Antrag bisher nicht gestellt haben, vom Oberbürgermeister angeschrieben. Leider trifft dieser Aufruf bisher nur auf geringes Interesse.

 -Presseamt München


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