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Durch diesen Richtungswechsel des Finanzministeriums sehen sich die SWM in ihrem Vorgehen bestätigt: Die SWM setzen das Urteil des BFH bereits seit Anfang 2009 um und wenden bei Trinkwasser-Neuanschlüssen den vergünstigten Steuersatz an. Darüber hinaus erstatten die SWM zum Vorteil ihrer Kunden seit Anfang März auch rückwirkend den Differenzbetrag für alle Trinkwasser-Hausanschlussleistungen, die seit der Verfügung im Jahr 2000 ausgeführt und mit dem höheren Steuersatz abgerechnet worden sind.
Und so geht’s: Die anspruchsberechtigten Kunden wenden sich schriftlich an die SWM, teilen ihre Bankverbindung mit und legen die Originalrechnung bei. Die SWM stellen dann eine korrigierte Rechnung aus und erstatten den Differenzbetrag. Die Anträge mit den beigefügten Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden:
Stadtwerke München GmbH
Debitorenbuchhaltung
Emmy-Noether-Straße 2
80287 München
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